Erstinformation
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Herausgeber
PraXess Unternehmensberatung für Ärzte
Dipl. Ökonom Ulrich Gniß
Bredeneyer Str. 2b
45133 Essen
0201/4517-414
0201/4517-415
info@praxess.de
Inhaltlich Verantwortlicher gem. §10 Abs.3 MDStV:
Dipl. Ökonom Ulrich Gniß
Bredeneyer Str. 2b
45133 Essen
Vermittlerstatus / Berufbezeichnung:
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnispflicht nach §34f Abs.1 S.1 GewO.
Die Erlaubnis wurde von der IHK Düsseldorf, Postfach 101017, 40001 Düsseldorf erteilt für:
Die Vermittlung bzw. Beratung i.S. des §1 Abs.1a KWG zu Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von
ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des InvG öffentlich vertrieben werden dürfen.
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.
Registernummer : D-F-119-C811-18
Die IHK Düsseldorf, Postfach 101017, 40001 Düsseldorf erteilt Herrn Ulrich Gniß die Erlaubnis nach §34i Abs.1 S.1 GewO gewerbsmäßig den Abschluß von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des §491 Absatz 3 des BGB und entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des §506 BGB zu vermitteln und Dritte zu solchen Verträgen zu beraten.
Registernummer : D-W-119-ICPC-53
Ungebundener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34D Abs.1 GewO, erteilt durch IHK zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen, Telefon 0201 - 1892-0, www.essen.ihk24.de
Vermittlungsregister-Nr. D-UYPI-A310U-30
Die Eintragung kann überprüft werden bei:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel. 030 20308-0
Fax: 030 20309-1000
E-Mail: vr@dihk.de
Internet: www.vermittlerregister.info
Berufsrechtlichen Regelungen:
Hinweis auf §§34d GewO, §§59-68 VVG und die VersVermV (Versicherungsvermittlerverordnung).
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage
www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Abhängigkeit über Beteiligungen:
Der Makler hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen (VU). Kein VU hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Maklers.
Zuständige Aufsichtsbehörden
Erlaubnis Gewerbeamt Stadt Wülfrath
Ordnungsamt
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Erlaubnis nach §34c GewO erteilt und beaufsichtigt durch das Gewerbeamt Wülfrath
Gemeinsame Stelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
IHK zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 3557-0
Fax: 0211 3557-400
Email: ihkdus@duesseldorf.ihk.de
www.duesseldorf.ihk.de
Schlichtungsstellen i.S.d. §42k VVG:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon 030 20 60 98-0
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Telefon 0800 299 0 444
www.pkv-ombudsmann.de
Weitere Adressen über Schlichtungsstellen bei:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Aktueller Hinweis nach §15 VersVermV zur Vergütungsart:
Das Unternehmen PraXess bietet neben der Beratung auch eine Vermittlung an. Die Vergütung für diese Beratung erfolgt bei Versicherungsprodukten i.d.R. von der jeweiligen Gesellschaft und ist in der Prämie eingepreist.
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Honorare für Vermittlungen (nicht nach §34h Abs. 2 Satz 1 GewO), Gutachten und betriebswirtschaftliche Beratung werden dem Mandanten vor Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt. Abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden kann die Vergütung in Kombination aus der Zahlung durch den Versicherungsnehmer auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Vergütungsvereinbarung sowie durch Zusendungen Dritter erfolgen.